Arbeitsgericht Siegburg, 2020-11-11, 4 Ca 1240/20

4 Ca 1240/20Tribunale del lavoro11 nov 2020

Testo completo

Arbeitsgericht Siegburg — 4 Ca 1240/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-11

Aktenzeichen: 4 Ca 1240/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGSU:2020:1111.4CA1240.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat März 2020 einen Betrag von 2.100,00 Euro brutto abzüglich gezahlter 1.475,74 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2020; für den Monat April 2020 einen Betrag von 2.100,00 Euro brutto abzüglich gezahlter 1.116,64 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2020; für den Monat Mai 2020 einen Betrag von 2.100,00 Euro brutto abzüglich gezahlter 1.211,60 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2020 und für den Monat Juni 2020 einen Betrag von 1.050,00 Euro brutto abzüglich gezahlter 518,72 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2020 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger über jede auf die vorgenannte Schuld erfolgte Zahlung eine Abrechnung zu erteilen.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger nach erfolgter Zahlung auf die vorgenannte Schuld den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2020 unter Berücksichtigung dieser Zahlung auszuhändigen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

  5. Streitwert: 7.850 Euro.

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