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3 BV 31/20•Arbeitsgericht Siegburg, 2020-11-06, 3 BV 31/20
3 BV 31/20Tribunale del lavoro6 nov 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-06
Aktenzeichen: 3 BV 31/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGSU:2020:1106.3BV31.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand „Durch die Corona Pandemie bedingte Kontrolle und Dokumentation des Zutritts und Aufenthalts betriebsfremder Personen im I. Klinikum T.“ wird der Direktor des Arbeitsgerichts L. a. D. F.-J. U. bestellt.
Die Zahl der Beisitzer beträgt für jede Seite zwei.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen
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