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3 Ca 728/24•Arbeitsgericht Solingen, 2024-10-01, 3 Ca 728/24
3 Ca 728/24Tribunale del lavoro1 ott 2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-01
Aktenzeichen: 3 Ca 728/24
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2024:1001.3CA728.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die in § 9 b) des Arbeitsvertrags vom 15.11.2023 vereinbarte auflösende Bedingung nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen Betrag in Höhe von 52.125,17 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus 363,45 € brutto seit dem 03.11.2022
und aus weiteren 15,06 € brutto seit dem 02.12.2022
und aus weiteren 15,06 € brutto seit dem 03.01.2023
und aus weiteren 117,62 € brutto seit dem 02.02.2023
und aus weiteren 117,62 € brutto seit dem 02.03.2023
und aus weiteren 119,56 € brutto seit dem 04.04.2023
und aus weiteren 2.001,10 € brutto seit dem 03.05.2023
und aus weiteren 3.255,78 € brutto seit dem 02.06.2023
und aus weiteren 6.029,17 € brutto seit dem 04.07.2023
und aus weiteren 2.032,03 € brutto seit dem 02.08.2023
und aus weiteren 3.579,16 brutto seit dem 02.09.2023
und aus weiteren 2.786,66 brutto seit dem 03.10.2023
und aus weiteren 576,50 € brutto seit dem 03.11.2023
und aus weiteren 2.786,00 € brutto seit dem 02.12.2023
und aus weiteren 3.708,00 € brutto seit dem 03.01.2024
und aus weiteren 2.864,48 € brutto seit dem 02.02.2024
und aus weiteren 2.864,48 € brutto seit dem 02.03.2024
und aus weiteren 2.864,48 € brutto seit dem 03.04.2024
und aus weiteren 2.864,48 € brutto seit dem 03.05.2024
und aus weiteren 2.864,48 € brutto seit dem 04.06.2024
und aus weiteren 10.300,00 € brutto seit dem 02.07.2024 zu zahlen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Streitwert wird auf 83.025,17 € festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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