Arbeitsgericht Solingen, 2006-01-11, 3 Ca 2001/05 lev

3 Ca 2001/05 levTribunale del lavoro11 gen 2006

Regest

kein Leitsatz vorhanden

Testo completo

Arbeitsgericht Solingen — 3 Ca 2001/05 lev — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-11

Aktenzeichen: 3 Ca 2001/05 lev

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2006:0111.3CA2001.05LEV.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein Frühruhestandsvertragsverhältnis besteht.

2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € (i. W.: Euro) netto (Aufstockungsbetrag Juni 2005) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. Juli 2005 zu zahlen.

3.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € (i. W.: Euro) netto (Aufstockungsbetrag Juli 2005) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2005 zu zahlen.

4.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € (i. W.: Euro) netto (Aufstockungsbetrag August 2005) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2005 zu zahlen.

5.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € (i. W.: Euro) (Weiterentwicklung Pensionskassenbeiträge Juni, Juli und August 2005) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.10.2005 zu zahlen.

6.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

7.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 9/10 und die Beklagte zu 1/10.

8.Streitwert: €

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