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6 Ca 560/24•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2024-06-10, 6 Ca 560/24
6 Ca 560/24Tribunale del lavoro10 giu 2024
Eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Nennung eines konkreten, jedoch fehlerhaft berechneten Beendigungsdatums kann je nach Umständen des Einzelfalls so auszulegen sein, dass zu dem rechtlich zutreffenden Beendigungsdatum gekündigt werden soll.Es kann ein Indiz für die Widerruflichkeit einer Freistellung darstellen, dass die Arbeitsmittel durch den Arbeitnehmer erst zum Austrittdatum zurück zu geben sind.
Entscheidungsdatum: 2024-06-10
Aktenzeichen: 6 Ca 560/24
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2024:0610.6CA560.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6
Eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Nennung eines konkreten, jedoch fehlerhaft berechneten Beendigungsdatums kann je nach Umständen des Einzelfalls so auszulegen sein, dass zu dem rechtlich zutreffenden Beendigungsdatum gekündigt werden soll.Es kann ein Indiz für die Widerruflichkeit einer Freistellung darstellen, dass die Arbeitsmittel durch den Arbeitnehmer erst zum Austrittdatum zurück zu geben sind.
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