Arbeitsgericht Krefeld, 2012-12-21, 2 Ca 2010/12

2 Ca 2010/12Tribunale del lavoro21 dic 2012

Regest

1. Bei schwereren Tätlichkeiten unter Arbeitskollegen ist in der Regel ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung gegeben. 2. Eine vorherige Abmahnung kann entbehrlich sein. 3. Wie stets vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung hat auch hier eine Interessensabwägung stattgefunden.

Testo completo

Arbeitsgericht Krefeld — 2 Ca 2010/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-21

Aktenzeichen: 2 Ca 2010/12

ECLI: ECLI:DE:ARBGKR:2012:1221.2CA2010.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 626 BGB

Leitsätze

Bei schwereren Tätlichkeiten unter Arbeitskollegen ist in der Regel ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung gegeben.

Eine vorherige Abmahnung kann entbehrlich sein.

Wie stets vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung hat auch hier eine Interessensabwägung stattgefunden.

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

3.Streitwert: 10.323,00 €.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.