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1 Ca 1133/25•Arbeitsgericht Köln, 2025-10-17, 1 Ca 1133/25
1 Ca 1133/25Tribunale del lavoro17 ott 2025
Entscheidungsdatum: 2025-10-17
Aktenzeichen: 1 Ca 1133/25
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2025:1017.1CA1133.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin seit dem 01.08.2024 nach der Entgeltgruppe 3 Gruppenstufe 3 des Entgelttarifvertrags der D AG zu vergüten und die Bruttonachzahlungsbeträge ab dem 01.08.2024 ab dem auf den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt folgenden Tag mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 487,56 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.02.2025 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 11 % und die Beklagte zu 89 %.
Der Streitwert wird auf 2.925,36 € festgesetzt.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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