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9 Ca 4172/22•Arbeitsgericht Köln, 2023-05-31, 9 Ca 4172/22
9 Ca 4172/22Tribunale del lavoro31 mag 2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-31
Aktenzeichen: 9 Ca 4172/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2023:0531.9CA4172.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, ab dem 01.10.2022 an den Kläger eine lebenslange monatliche Altersrente i. H. v. 161,10 € zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2022 einen Betrag von 3.866,40 € an den Kläger zu zahlen zuzüglich Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz jeweils aus einen monatlichen Betrag von 161,10 € seit dem 01.10.2020.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.799,60 Euro festgesetzt.
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