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18 Ca 6855/20•Arbeitsgericht Köln, 2021-08-25, 18 Ca 6855/20
18 Ca 6855/20Tribunale del lavoro25 ago 2021
1. Einzelfallentscheidung zu einer unwirksamen Abrufarbeitsabrede 2. Die formularvertragliche Vereinbarung einer über die Grenzen des § 12 Abs. 2 TzBfG hinausgehenden Flexibilisierungsspanne führt gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Rechtsunwirksamkeit (nur) der Abrede über das Recht zur einseitigen Festlegung der Dauer der monatlichen Arbeitszeit.
Entscheidungsdatum: 2021-08-25
Aktenzeichen: 18 Ca 6855/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2021:0825.18CA6855.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 12 Abs. 2 TzBfG; § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB
Einzelfallentscheidung zu einer unwirksamen Abrufarbeitsabrede
Die formularvertragliche Vereinbarung einer über die Grenzen des § 12 Abs. 2 TzBfG hinausgehenden Flexibilisierungsspanne führt gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Rechtsunwirksamkeit (nur) der Abrede über das Recht zur einseitigen Festlegung der Dauer der monatlichen Arbeitszeit.
Es wird festgestellt, dass die vom Kläger zu erbringende monatliche Arbeitszeit 140 Stunden beträgt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 24% und die Beklagte zu 76%.
Der Streitwert beträgt 23.172,48 EUR.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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