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2 Ga 2/21•Arbeitsgericht Köln, 2021-01-13, 2 Ga 2/21
2 Ga 2/21Tribunale del lavoro13 gen 2021
Auf Art. 33 Abs. 2 GG gestützte Konkurrentenstreitverfahren des öffentlichen Dienstes sind öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Für sie sind die Verwaltungsgerichte auch dann zuständig, wenn der Bewerber bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Staat steht und/oder er ein solches begehrt.
Entscheidungsdatum: 2021-01-13
Aktenzeichen: 2 Ga 2/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2021:0113.2GA2.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: GG Art. 33 Abs. 2
Auf Art. 33 Abs. 2 GG gestützte Konkurrentenstreitverfahren des öffentlichen Dienstes sind öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Für sie sind die Verwaltungsgerichte auch dann zuständig, wenn der Bewerber bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Staat steht und/oder er ein solches begehrt.
Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist nicht eröffnet.
Das Verfahren wird an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen.
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