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3 Ca 2231/23•Arbeitsgericht Essen, 2024-04-16, 3 Ca 2231/23
3 Ca 2231/23Tribunale del lavoro16 apr 2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-16
Aktenzeichen: 3 Ca 2231/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2024:0416.3CA2231.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.644,62 EUR zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.240,00 EUR seit dem 01.07.2023, aus jeweils 220,00 EUR seit dem 01.08.2023, 01.09.2023, 01.10.2023, 01.11.2023, 01.12.2023, 01.01.2024 sowie aus 84,62 EUR seit dem 01.02.2024.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 84,62 EUR zu zahlen nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2024.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 75 %, die Beklagte zu 25 %.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.729,24 EUR festgesetzt.
Die Berufung wird gesondert zugelassen.
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