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1 BV 27/21•Arbeitsgericht Essen, 2021-07-01, 1 BV 27/21
Entscheidungsdatum: 2021-07-01
Aktenzeichen: 1 BV 27/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2021:0701.1BV27.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1
1. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeiterfassung bei Arbeitnehmern in mobiler Arbeit wird Herr RiBAG a. D. G. X. bestellt.
2. Die Anzahl der Beisitzer dieser Einigungsstelle wird auf zwei Personen je Seite festgesetzt.
3. Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.
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