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3 Ca 6150/23•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2024-08-21, 3 Ca 6150/23
3 Ca 6150/23Tribunale del lavoro21 ago 2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-21
Aktenzeichen: 3 Ca 6150/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2024:0821.3CA6150.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.221,73 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 792,29 € seit dem 01.01.2024, dem 01.02.2024, dem 01.03.2024 und aus weiteren 844,86 € seit dem 01.04.2024 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger nach Entgeltgruppe 12, Stufe 6 TV Nahverkehr NW ab April 2024 zu vergüten.
3. Im Übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 63 % und der Kläger zu 37 %.
5. Der Urteilsstreitwert wird auf 74.226,32 € festgesetzt
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