Arbeitsgericht Düsseldorf, 2023-02-24, 7 BV 190/22

7 BV 190/22Tribunale del lavoro24 feb 2023

Regest

Der Betriebsrat kann seinen Widerspurch nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG darauf gründen, dass ein Verstoß gegen § 164 SGB IX i.V.m. § 178 Abs. 2 SGB IX vorliegt.

Testo completo

Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 BV 190/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-24

Aktenzeichen: 7 BV 190/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2023:0224.7BV190.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Leitsätze

Der Betriebsrat kann seinen Widerspurch nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG darauf gründen, dass ein Verstoß gegen § 164 SGB IX i.V.m. § 178 Abs. 2 SGB IX vorliegt.

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die am 31.08.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Z. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.
    1. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
    1. Die Wideranträge werden abgewiesen.

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