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3 Ca 3686/22•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2023-01-25, 3 Ca 3686/22
3 Ca 3686/22Tribunale del lavoro25 gen 2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-25
Aktenzeichen: 3 Ca 3686/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2023:0125.3CA3686.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
1. Die Beklagte wird verurteilt, 223,20 € netto als Arbeitgeberzuschuss unter der Versicherungs-Nr.: N01 an die J. AG, C.-straße, N. für die Monate Januar bis Juni 2022 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, 31,50 € netto als Arbeitgeberzuschuss unter der Versicherungs-Nr.: N01 an die J. AG, C.-straße, 4, N. für die Monate Juli 2022 bis Januar 2023 zu zahlen.
3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, ab Februar 2023 monatlich 4,50 € netto als Arbeitgeberzuschuss unter der Versicherungs-Nr.: N01 an die J. AG, C.-straße, N. zu zahlen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
5. Der Urteilsstreitwert wird auf 443,70 € festgesetzt.
6. Die Berufung der Beklagten wird zugelassen.
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