progetti
9 Ca 1459/20•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2020-07-30, 9 Ca 1459/20
9 Ca 1459/20Tribunale del lavoro30 lug 2020
Eine grobe, homophobe, faschistoide Beleidigung kann auch im langjährigen Arbeitsverhältnis ohne vorhergehende Abmahnung einer gleichgelagerten Pflichtverletzung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Entscheidungsdatum: 2020-07-30
Aktenzeichen: 9 Ca 1459/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2020:0730.9CA1459.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Eine grobe, homophobe, faschistoide Beleidigung kann auch im langjährigen Arbeitsverhältnis ohne vorhergehende Abmahnung einer gleichgelagerten Pflichtverletzung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
1. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.
2. Streitwert der Entscheidung: 11.480,22 €.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.