12 Ca 5349/12•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-04, 12 Ca 5349/12
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-04, 12 Ca 5349/12
12 Ca 5349/12Tribunale del lavoro4 mar 2012
Regest
Eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten ist nicht zu beanstanden, wenn die Versorgungsordnung bei der Berechnung der Betriebsrente für Arbeiter und Angestellte jeweils an die unterschiedlichen tarifvertraglichen Vergütungssysteme anknüpft.
Testo completo
Arbeitsgericht Düsseldorf — 12 Ca 5349/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-04
Aktenzeichen: 12 Ca 5349/12
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2012:0304.12CA5349.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: .
Leitsätze
Eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten ist nicht zu beanstanden, wenn die Versorgungsordnung bei der Berechnung der Betriebsrente für Arbeiter und Angestellte jeweils an die unterschiedlichen tarifvertraglichen Vergütungssysteme anknüpft.
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Der Streitwert wird festgesetzt auf 3.745,44 €
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