4 Ca 2169/11•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2011-11-18, 4 Ca 2169/11
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2011-11-18, 4 Ca 2169/11
4 Ca 2169/11Tribunale del lavoro18 nov 2011
Regest
Betriebliche Erfordernisse für eine Versetzung im Sinne von § 4 Abs. 6a des Manteltarifvertrages Nr.2 für die Beschäftigten des Kabinenpersonals der Eurowings Luftverkehrs AG liegen nur dann vor, wenn bedeutende Gründe aus der Sphäre des Arbeitgebers gegeben sind, die die Zuweisung des neuen Einsatzortes rechtfertigen.
Testo completo
Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 2169/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-18
Aktenzeichen: 4 Ca 2169/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2011:1118.4CA2169.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 4 Abs. 6a des Manteltarifvertrages Nr.2 für die Beschäftigten des Kabinenpersonals der Eurowings Luftverkehrs AG
Leitsätze
Betriebliche Erfordernisse für eine Versetzung im Sinne von § 4 Abs. 6a des Manteltarifvertrages Nr.2 für die Beschäftigten des Kabinenpersonals der Eurowings Luftverkehrs AG liegen nur dann vor, wenn bedeutende Gründe aus der Sphäre des Arbeitgebers gegeben sind, die die Zuweisung des neuen Einsatzortes rechtfertigen.
Tenor
1.Das Versäumnisurteil vom 07.07.2011 bleibt aufrecht erhalten.
2.Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
3.Der Streitwert beträgt 3.431,10 EUR.
4.Die Berufung wird gesondert zugelassen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.