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4 Ca 74-26•Arbeitsgericht Bochum, 2026-05-04, 4 Ca 74-26
Entscheidungsdatum: 2026-05-04
Aktenzeichen: 4 Ca 74-26
ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:2026:0504.4CA74.26.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Gegen den Kläger wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 250,00 € wegen Missachtung des Gerichts verhangen.
beschlossen und verkündet:
Begründung:
Der Kläger ist mehrfach darauf hingewiesen worden, dass ihm das Wort entzogen wird. Eine Reaktion erfolgte hierauf nicht.
Für die Richtigkeit der Übertragung
Bollig Snik
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
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