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5 Ca 1386/22•Arbeitsgericht Bonn, 2024-05-29, 5 Ca 1386/22
5 Ca 1386/22Tribunale del lavoro29 mag 2024
1. Bei Vertrauensarbeitszeit kommen sowohl eine Spitzabrechnung als auch eine Pauschalierung von Zuschlägen bei der Bemessung der Vergütung eines Betriebsratsmitglieds gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG in Betracht. Zu wählen ist die Berechnungsmethode, die dem Lohnausfallprinzip am besten gerecht wird. 2. Einzelfallentscheidung zu Auskunftsansprüchen des Betriebsratsmitglieds bei der Geltendmachung von Vergütungsansprüchen. 3. Zur Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs gegen ein Betriebsratsmitglied wegen Überzahlungen aufgrund behaupteter fehlerhafter Anwendung von § 37 Abs. 4 BetrVG.
Entscheidungsdatum: 2024-05-29
Aktenzeichen: 5 Ca 1386/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2024:0529.5CA1386.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 37 BetrVG, § 242 BGB, § 138 ZPO
Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 58 % und die Beklagte zu 42 %.
Der Rechtsmittelstreitwert beträgt 39.363,89 €.
Die Berufung wird gesondert zugelassen.
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