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2 Ca 1299/23•Arbeitsgericht Bonn, 2024-03-13, 2 Ca 1299/23
2 Ca 1299/23Tribunale del lavoro13 mar 2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-13
Aktenzeichen: 2 Ca 1299/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2024:0313.2CA1299.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 898,35 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 25.08.2023 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 64% und der Beklagte zu 36 % zu tragen.
3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.459,88 Euro festgesetzt.
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