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3 BV 116/21•Arbeitsgericht Bonn, 2022-10-06, 3 BV 116/21
3 BV 116/21Tribunale del lavoro6 ott 2022
Bei der Überprüfung, ob die Durchführung von agilem Arbeiten in einem Unternehmen der Mitbestimmung des Betriebsrats unterfällt, ist auf die konkreten Arbeitsweisen der einzelnen Gruppen abzustellen. Ein Antrag, der allgemein die Unterlassung von agilem Arbeiten ohne Mitbestimmung des Betriebsrats begehrt, ist als Globalantrag unbegründet. Agiles Arbeiten kann in Form von (teil-) autonomer Gruppenarbeit i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG erfolgen. Agiles Arbeiten ist im Regelfall durch autark handlungsfähige und selbstorganisierte Teams geprägt. Dabei kommt es aber maßgeblich auf die konkrete Ausgestaltung und deren Subsumtion unter die anerkannten Merkmale der Gruppenarbeit nach § 87 Abs. Nr. 13 BetrVG im Einzelfall an. Nach der Ausschöpfung des Untersuchungsgrundsatzes überprüft das Gericht den erfolgten und als „rudimentär“ gewerteten Sachvortrag aufgrund einer abgestuften Darlegungslast anhand der typischen Prägung der agilen Arbeit. Hat der Betriebsrat tatsächliche Umstände für ein Bestehen eines Mitbestimmungsrechts vorgetragen, muss der Arbeitgeber dem durch eigenen Sachvortrag entgegentreten. Unsubstantiiertes Bestreiten und eigene Wertungen erfüllen diese Darlegungslast nicht.
Entscheidungsdatum: 2022-10-06
Aktenzeichen: 3 BV 116/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2022:1006.3BV116.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 13, 83 Abs. 1
Bei der Überprüfung, ob die Durchführung von agilem Arbeiten in einem Unternehmen der Mitbestimmung des Betriebsrats unterfällt, ist auf die konkreten Arbeitsweisen der einzelnen Gruppen abzustellen.
Ein Antrag, der allgemein die Unterlassung von agilem Arbeiten ohne Mitbestimmung des Betriebsrats begehrt, ist als Globalantrag unbegründet.
Agiles Arbeiten kann in Form von (teil-) autonomer Gruppenarbeit i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG erfolgen. Agiles Arbeiten ist im Regelfall durch autark handlungsfähige und selbstorganisierte Teams geprägt.
Dabei kommt es aber maßgeblich auf die konkrete Ausgestaltung und deren Subsumtion unter die anerkannten Merkmale der Gruppenarbeit nach § 87 Abs. Nr. 13 BetrVG im Einzelfall an.
Nach der Ausschöpfung des Untersuchungsgrundsatzes überprüft das Gericht den erfolgten und als „rudimentär“ gewerteten Sachvortrag aufgrund einer abgestuften Darlegungslast anhand der typischen Prägung der agilen Arbeit. Hat der Betriebsrat tatsächliche Umstände für ein Bestehen eines Mitbestimmungsrechts vorgetragen, muss der Arbeitgeber dem durch eigenen Sachvortrag entgegentreten. Unsubstantiiertes Bestreiten und eigene Wertungen erfüllen diese Darlegungslast nicht.
1.1. HUB „O.“:
Teams „Pluto“, „Strelka“, „Fawkes/Hedwig“, „Voyager“ und „Yonwaba“
1.2. HUB „Assurance Cusotmer Centric“
Teams „Agile Pioneers“, Gryffindor“, „Hufflepuff“, „Ravenclaw“, „Rescue Rangers“, „SystemTeam“ und „Pokerfaces“
1.3. HUB „Business Data Intelligence“:
Team „23 Insights“
1.4. HUB „B2B IT Next Generation ORCA“:
Teams „Mediation & Billing“, „Operation Charging“ und „Early Bird“
1.5. HUB „Core Finance“:
Teams „B2S“ und „CM“
1.6. HUB „Credit & Collection“:
Teams „Elephant“ und „Nemo“
1.7. HUB „Customer Correspondence Channels“:
Team „4/DMS4ERP“
1.8. HUB „Customer Interaction Automated“:
Teams „Application Platform Experts“, „Backend and Middleware“, „Crossfunktionales Team“, „International Voice Team“, „R. Dynamic“, „Team Eliza“, „Team Horizon“ und „Web-FE“
1.9. HUB „Customer Logistics“:
Teams „Order2Cash“, „Planning and Reporting“ und „Retail“
1.10. HUB „Development Solutions“:
Team „Wizard of Windows“
1.11. HUB „E2E Integration Test Mass Market“:
Teams „Rhein“ und „Donau“
1.12. HUB „Fieldservice“
Teams „42“, „AD“, „A-Team“, „Auftrags-App“, „Diablo“, „Mess-App“ und „Sunrise“
1.13. HUB „GIGABIT“:
Team „Orion“
1.14. HUB „GIS FIX NET Inventory“:
Teams „CI/CD“, „SCRUM Team 3“, „SCRUM Team 7“, „SCRUM Team 8“, „SCRUM Team 13“ und „SCRUM Team 14“
1.15. HUB „Group Analytics“:
Teams „BI/ERP (S/4)“, „Celonis“, „Finca“, „HR-Spot“, “IFRS“, „TAX/VAT“ und „TP-Tool“
1.16. HUB „Group Touchpoints“
Teams „Mitarbeiter APP Team“ und „People Service Portal Team“
1.17. HUB „Konsolidierung und Billing“
Teams „ACDC“, „Die Ärzte“, „Dire Straits“, „Eagles“, „Genesis“, „Garfunkel“, „Kraftwerk“, „LACE“, „Nirvana“, „Rammstein“, „Rolling Stones“, „Scorpions“, „Simon“, „The Doors“ und „U96“
1.18. HUB „Login & Access“
Teams „Bounty“, „hat direkt Bock“, „Knusperflocken“, „Strudel (Statistics)“, „Studio Team“, „Toblerone“ und „UI/UX“
1.19. HUB „Mediation“
Team „System Team“
1.20. HUB „Network Centric Assurance“
Teams „CA-EM DevOps-Team“, „CA-EM Dev-Team“, „CA-Integration Team“, „CA-PM Team“ und „WinA Team“
1.21. HUB „Network for Future“
Team „System Team“
1.22. HUB „Operational Data Intelligence“
Team „Spider“
1.23. HUB „Platformservices & Private Cloud“
Teams „Capacity Management Services“, „Platforms & Services DevOps“ und „Private Cloud Services“
1.24. HUB „RAN Infrastructure“
Team „Pega Plan“
1.25. HUB „Retail Business Administration“
Teams „Anthrazit“, „Grün“, „Orange“, „Rot“, „SCS“ und „SPRM“
1.26. HUB „Security, Risk & Compliance (SRC)“
Teams „“DevSecOps Bravo“, „DevSecOps Xray“ und „DevSecOps Zulu“
1.27. HUB „Source-to-Pay“
Teams „Advance Power“, „Digimon“, „Forty-Two“, „Idefix“, Phönix“, „Svickova“, „Vision“ und „Transformers“
1.28. HUB „Wholesale Breitband“
Teams „Bestandsverwaltung & Faktura“, „Exception & WFM“, „PathFinder“ und „Wholesale Mail“
1.29. HUB „Work Order Management“
Team „Coffee Train“
1.30. HUB „Workfacement Technik“
Teams „Lyoner“ und „ToDo“
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung aus Nr. 1 - bezogen auf jeden Tag - wird der Beteiligten zu 2) ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000,00 € angedroht.
Im Übrigen werden die Anträge zu 1), zu 1) bis 66) („hilfsweise“) und die Anträge zu 118) bis 234), soweit eine Ordnungshaft beantragt war, zurückgewiesen.
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