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2 Ca 589/21•Arbeitsgericht Bonn, 2021-07-14, 2 Ca 589/21
Entscheidungsdatum: 2021-07-14
Aktenzeichen: 2 Ca 589/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2021:0714.2CA589.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 06.05.2021 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 18.05.2021 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 12% und die Beklagte zu 88% zu tragen.
Der Streitwert wird auf 6.076,67 € festgesetzt.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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