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4 Ca 214/24•Arbeitsgericht Bielefeld, 2024-06-12, 4 Ca 214/24
4 Ca 214/24Tribunale del lavoro12 giu 2024
Gutschrift von Plussstunden, wenn die tatsächliche Arbeitszeit über die betriebliche Arbeitszeit hinausgeht.
Entscheidungsdatum: 2024-06-12
Aktenzeichen: 4 Ca 214/24
ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2024:0612.4CA214.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 611 BGB
Gutschrift von Plussstunden, wenn die tatsächliche Arbeitszeit über die betriebliche Arbeitszeit hinausgeht.
1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Arbeitszeitkonto des Klägers unter der Rubrik „Saldo/JAK“ für den Monat November 2023 8,5 Stunden, für den Monat Dezember 2023 2,5 Stunden, für den Monat Februar 2024 7 Stunden, für den Monat März 2024 3,5 Stunden und für den Monat April 2024 1,5 Stunden gutzuschreiben.
2. Es wird festgestellt, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des Klägers 35 Stunden beträgt.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird auf 2.988,48 € festgesetzt.
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