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3 Ga 13/23•Arbeitsgericht Aachen, 2023-06-26, 3 Ga 13/23
3 Ga 13/23Tribunale del lavoro26 giu 2023
Einzelfallentscheidung zur Beschäftigung eines Betriebsratsmitglieds während des Zustimmungsersetzungsverfahrens gemäß § 103 BetrVG
Entscheidungsdatum: 2023-06-26
Aktenzeichen: 3 Ga 13/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2023:0626.3GA13.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 103 BetrVG
Einzelfallentscheidung zur Beschäftigung eines Betriebsratsmitglieds während des Zustimmungsersetzungsverfahrens gemäß § 103 BetrVG
1. Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, den Verfügungskläger im Werk in P. vorläufig – je nach frühem Abschluss – bis zum rechtskräftigen Abschluss des Zustimmungsersetzungsverfahrens gemäß § 103 Abs. 2 BetrVG (Aktenzeichen ArbG Aachen 7 BV 37/23) oder bis zum rechtskräftigen Abschluss des Beschäftigungsverfahrens (Aktenzeichen ArbG Aachen 6 Ca 1577/23) als Bereichstechniker Schmelzwanne weiter zu beschäftigen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsbeklagte.
3. Streitwert: 5.562,04 €.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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