Arbeitsgericht Aachen, 2020-10-01, 3 Ca 824/20

3 Ca 824/20Tribunale del lavoro1 ott 2020

Regest

1. Zu den Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung bei Fremdvergabe der Tätigkeiten. 2. Zu den Voraussetzungen einer erfolgreichen Rüge der Nichtvorlage der Vollmachtsurkunde bzw. der fehlenden materiellen Bevollmächtigung des Kündigenden. 3. Auch nach der neueren Rechtsprechung des BAG zur zuständigen Behörde bei der Massenentlassungsanzeige (BAG, Urt. v. 13.02.2020 – 6 AZR 146/19) kann der Arbeitnehmer nicht erfolgreich rügen, dass die Massenentlassungsanzeige an die falsche Niederlassung der richtigen örtlichen Arbeitsagentur gerichtet gewesen sei.

Testo completo

Arbeitsgericht Aachen — 3 Ca 824/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-01

Aktenzeichen: 3 Ca 824/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2020:1001.3CA824.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Leitsätze

  1. Zu den Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung bei Fremdvergabe der Tätigkeiten.

  2. Zu den Voraussetzungen einer erfolgreichen Rüge der Nichtvorlage der Vollmachtsurkunde bzw. der fehlenden materiellen Bevollmächtigung des Kündigenden.

  3. Auch nach der neueren Rechtsprechung des BAG zur zuständigen Behörde bei der Massenentlassungsanzeige (BAG, Urt. v. 13.02.2020 – 6 AZR 146/19) kann der Arbeitnehmer nicht erfolgreich rügen, dass die Massenentlassungsanzeige an die falsche Niederlassung der richtigen örtlichen Arbeitsagentur gerichtet gewesen sei.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Streitwert: 9.093,- EUR.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.