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4 C 150/20•Amtsgericht Wesel, 2021-05-10, 4 C 150/20
Entscheidungsdatum: 2021-05-10
Aktenzeichen: 4 C 150/20
ECLI: ECLI:DE:AGWES1:2021:0510.4C150.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Normen: BGB § 305c; VVG § 192
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.979,72 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.548,44 EUR seit dem 03.09.2019 und aus weiteren 431,28 EUR seit dem 28.07.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Streitwert wird auf 2.979,72 EUR festgesetzt.
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