Amtsgericht Wuppertal, 2009-10-01, 39 C 69/08

39 C 69/08Tribunale di primo grado1 ott 2009

Testo completo

Amtsgericht Wuppertal — 39 C 69/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-01

Aktenzeichen: 39 C 69/08

ECLI: ECLI:DE:AGW:2009:1001.39C69.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 39 des Amtsgerichts

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 861,00 € (i.W.: achthunderteinundsechzig --- Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.01.2008 sowie weitere 292,39 € (i.W.: zweihundertzweiundneunzig 39/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14. August 2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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