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12 F 655/20•Amtsgericht Unna, 2022-01-10, 12 F 655/20
12 F 655/20Tribunale di primo grado10 gen 2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-10
Aktenzeichen: 12 F 655/20
ECLI: ECLI:DE:AGUN1:2022:0110.12F655.20.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Einzelrichterin
I.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragssteller einen Unterhaltsrückstand für den Zeitraum 01.07.2019 bis 31.12.2019 i.H.v. 336,00 € insgesamt zu zahlen,
sowie ab dem 01.01. 2021 bis zum 01.06.2021 einen Rückstand von insgesamt 30,00 €, sowie ab dem 01.07.2021 einen Kindesunterhalt für das Kind M1, geboren am 00.00.2011, in Höhe von monatlich 14,00 €.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Der Beschluss ist sofort wirksam.
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