Amtsgericht Siegburg, 2020-07-08, 115 C 16/20

115 C 16/20Tribunale di primo grado8 lug 2020

Testo completo

Amtsgericht Siegburg — 115 C 16/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-08

Aktenzeichen: 115 C 16/20

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2020:0708.115C16.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 115. Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 971,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus

87,54€ seit dem19.06.2019
435,58€ seit dem31.12.2019
448,33€ seit dem18.02.2020

abzüglich am 01.04.2020 gezahlter 288,96 € zu zahlen

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von insgesamt 210,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus

140,40€ seit dem14.02.2020
70,20€ seit dem06.03.2020

zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 11 % und die Beklagte zu 89 %.

Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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