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21 C 908/24•Amtsgericht Steinfurt, 2025-06-24, 21 C 908/24
21 C 908/24Tribunale di primo grado24 giu 2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-24
Aktenzeichen: 21 C 908/24
ECLI: ECLI:DE:AGST1:2025:0624.21C908.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.285,73 EUR (in Worten: zweitausendzweihundertfünfundachtzig Euro und dreiundsiebzig Cent)
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.04.2024 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 195,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.07.2024 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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