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14 C 22/22•Amtsgericht Soest, 2022-07-25, 14 C 22/22
Entscheidungsdatum: 2022-07-25
Aktenzeichen: 14 C 22/22
ECLI: ECLI:DE:AGSO1:2022:0725.14C22.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 810,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 26.01.2022 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von den außergerichtlichen
Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 80,44 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 810,00 € festgesetzt.
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