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26b Ls 56/24•Amtsgericht Recklinghausen, 2024-12-09, 26b Ls 56/24
26b Ls 56/24Tribunale di primo grado9 dic 2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-09
Aktenzeichen: 26b Ls 56/24
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2024:1209.26B.LS56.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 52
Der Angeklagte wird wegen des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Strafvorschriften:
§ 184b Abs. 3 StGB in der seit dem 28.06.2024 geltenden Fassung
sowie § 184c in der seit dem 01.07.2021 geltenden Fassung.
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