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16 C 130/19•Amtsgericht Recklinghausen, 2021-05-18, 16 C 130/19
16 C 130/19Tribunale di primo grado18 mag 2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-18
Aktenzeichen: 16 C 130/19
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2021:0518.16C130.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 16
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Leistung von Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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