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51 C 90/21•Amtsgericht Paderborn, 2022-09-30, 51 C 90/21
51 C 90/21Tribunale di primo grado30 set 2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-30
Aktenzeichen: 51 C 90/21
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2022:0930.51C90.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 177,04 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 78,21 € seit dem
05.09.2021 und aus 98,83 € seit dem 05.05.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 97%, der Beklagte zu 3%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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