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55 C 316/20•Amtsgericht Paderborn, 2021-05-12, 55 C 316/20
55 C 316/20Tribunale di primo grado12 mag 2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-12
Aktenzeichen: 55 C 316/20
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2021:0512.55C316.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Kläger 344,70 EUR (in Worten: dreihundertvierundvierzig Euro und siebzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.12.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Kläger zu 43 % und die Beklagten zu 57 %, jeweils als Gesamtschuldner. Die Kosten des Rechtsstreits werden der beklagten Partei auferlegt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Parteien vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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