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52 C 2/20•Amtsgericht Paderborn, 2020-05-13, 52 C 2/20
52 C 2/20Tribunale di primo grado13 mag 2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-13
Aktenzeichen: 52 C 2/20
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2020:0513.52C2.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft T aus der
Wohnungseigentümerversammlung
vom 19.12.2019 zu TOP 6 wird für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem (ausgeschiedenen)
Verwalter Herrn O,
auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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