Amtsgericht Lennestadt, 2023-11-30, 4 F 247/23

4 F 247/23Tribunale di primo grado30 nov 2023

Testo completo

Amtsgericht Lennestadt — 4 F 247/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-11-30

Aktenzeichen: 4 F 247/23

ECLI: ECLI:DE:AGOE2:2023:1130.4F247.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichterin

Tenor

Der Antragsteller erhält Verfahrenskostenhilfe bewilligt unter Beiordnung von Rechtsanwältin S. für folgenden Antrag:

Der Vergleich des Oberlandesgerichts Hamm – II-4 UF 182/20 – vom 28.06.2021 wird dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller beginnend ab dem 01.09.2023 lediglich noch verpflichtet ist, einen nachehelichen Ehegattenunterhalt in Höhe von 466 € an die Antragsgegnerin zu zahlen.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Eine Ratenzahlungsanordnung bleibt vorbehalten.

Die Zwangsvollstreckung aus dem genannten Titel wird insoweit einstweilen eingestellt, als mehr als 466 € monatlich tituliert sind seit dem 01.09.2023.

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