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3 C 232/20•Amtsgericht Lennestadt, 2023-01-12, 3 C 232/20
3 C 232/20Tribunale di primo grado12 gen 2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-12
Aktenzeichen: 3 C 232/20
ECLI: ECLI:DE:AGOE2:2023:0112.3C232.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Normen: EuGVVO Art. 1; Rom-I-VO Art. 4
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Lennestadt vom 28.04.2022 – Az. 3 C 232/20 – wird aufgehoben.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 59.500,00 HUF sowie als Nebenforderung außergerichtliche Inkassogebühren in Höhe von 81,87 EUR zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt, einschließlich der Kosten des Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache C-30/21. Dies gilt nicht für die aufgrund der Säumnis der Klägerin entstandenen Kosten; diese werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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