101 C 242/08•Amtsgericht Neuss, 2009-03-27, 101 C 242/08
Amtsgericht Neuss, 2009-03-27, 101 C 242/08
101 C 242/08Tribunale di primo grado27 mar 2009
Testo completo
Amtsgericht Neuss — 101 C 242/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-27
Aktenzeichen: 101 C 242/08
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2009:0327.101C242.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: durch den Richter am Amtsgericht
Tenor
- Die auf der Wohnungseigentümerversammlung vom 15. Oktober 2008 zu den
Tagesordnungspunkten
TOP 2 - Bestellung eines Verwalters, Miteigentümer
bewirbt sich um dieses Amt -
und
TOP 4 - Wahl eines Zustellungsbevollmächtigten,
Herr bewirbt sich für dieses Amt -
gefassten Beschlüsse werden für ungültig erklärt.
-
Die Beklagten werden verpflichtet, der Bestellung der Firma , für einen Bestellungszeitraum von drei Jahren zur Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft zu einer monatlichen Verwaltergrundvergütung je Sondereigentumseinheit in Höhe von 21,50 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe, zuzustimmen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 1.100 EUR abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.