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48 C 2063/20•Amtsgericht Münster, 2022-06-23, 48 C 2063/20
48 C 2063/20Tribunale di primo grado23 giu 2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-23
Aktenzeichen: 48 C 2063/20
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2022:0623.48C2063.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Der Beklagte wird verurteilt, für die Wohnung J-Straße, 48157 Münster, ab dem 01. Mai 2020 einer Erhöhung der monatlichen Grundmiete von 362,56 € auf 399,39 € zuzustimmen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 32 % und der Beklagte 68 % zu.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung der jeweilige Vollstreckungsgläubiger Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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