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28 C 726/21•Amtsgericht Münster, 2021-08-09, 28 C 726/21
28 C 726/21Tribunale di primo grado9 ago 2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-09
Aktenzeichen: 28 C 726/21
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2021:0809.28C726.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: §§ 535, 536, 536c BGB
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 278,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 37,31 € seit dem 07.04.2020, aus 37,30 € seit dem 07.05.2020, aus 37,30 € seit dem 07.06.2020, aus 37,30 € seit dem 07.07.2020, aus 68,58 € seit dem 07.08.2020, aus 26,46 € seit dem 07.09.2020 und aus 29,00 € seit dem 07.10.2020 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 55,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 50,27 € seit dem 27.02.2021 und aus 5,71 € seit dem 15.04.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 56 % und die Beklagte zu 44 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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