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8 C 645/21•Amtsgericht Münster, 2021-07-01, 8 C 645/21
8 C 645/21Tribunale di primo grado1 lug 2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-01
Aktenzeichen: 8 C 645/21
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2021:0701.8C645.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verpflichtet, der Erhöhung der monatlichen Grundmiete für die von ihnen gemietete Wohnung Cweg 0, 00000 G, nebst Garage auf 1.055,12 € mit Wirkung ab dem 1.3.2021 zuzustimmen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Der Streitwert wird auf 1.752 € festgesetzt.
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