Amtsgericht Moers, 2013-08-22, 563 C 193/13

563 C 193/13Tribunale di primo grado22 ago 2013

Regest

Die Höhe der nach einem Verkehrsunfall zu ersetzenden erforderlichen Abschleppkosten können zumindest in einem Standardfall nach der Preis- und Strukturumfrage des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmer geschätzt werden.

Testo completo

Amtsgericht Moers — 563 C 193/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-22

Aktenzeichen: 563 C 193/13

ECLI: ECLI:DE:AGMO:2013:0822.563C193.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 563. Zivilabteilung

Normen: VVG § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StVG §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1; BGB § 249; ZPO § 287

Leitsätze

Die Höhe der nach einem Verkehrsunfall zu ersetzenden erforderlichen Abschleppkosten können zumindest in einem Standardfall nach der Preis- und Strukturumfrage des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmer geschätzt werden.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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