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3 C 114/18•Amtsgericht Menden, 2020-01-17, 3 C 114/18
3 C 114/18Tribunale di primo grado17 gen 2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-17
Aktenzeichen: 3 C 114/18
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2020:0117.3C114.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Normen: BGB § 1004, 823, 906
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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