4 C 390/10•Amtsgericht Menden, 2011-08-24, 4 C 390/10
Amtsgericht Menden, 2011-08-24, 4 C 390/10
4 C 390/10Tribunale di primo grado24 ago 2011
Regest
Der Verkäufer bei eBay ist nicht berechtigt, sein Verkaufsangebot zurückzunehmen, weil er zwischenzeitlich den Kaufgegenstand anderweitig gewinnbringender verkauft hat.
Testo completo
Amtsgericht Menden — 4 C 390/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-24
Aktenzeichen: 4 C 390/10
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2011:0824.4C390.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Normen: §§ 280, 281, 433 BGB
Leitsätze
Der Verkäufer bei eBay ist nicht berechtigt, sein Verkaufsangebot zurückzunehmen, weil er zwischenzeitlich den Kaufgegenstand anderweitig gewinnbringender verkauft hat.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 294,01 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.09.2010 zu zahlen und den Kläger von 46,41 EUR vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren freizustel-len.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 88 % und der Beklagte 12 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Gegenseite Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.