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23 C 23/18•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2022-10-20, 23 C 23/18
23 C 23/18Tribunale di primo grado20 ott 2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-20
Aktenzeichen: 23 C 23/18
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2022:1020.23C23.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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