Amtsgericht Mönchengladbach, 2020-09-11, HRA 3702

HRA 3702Tribunale di primo grado11 set 2020

Testo completo

Amtsgericht Mönchengladbach — HRA 3702 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-11

Aktenzeichen: HRA 3702

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2020:0911.HRA3702.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Rechtspfleger

Tenor

wird der Antragsgegnerin aufgegeben, der Antragstellerin Einsicht zu geben in

  • 2018 und 2019 erteilte Rechnungen und Gutschriften

  • Bankauszüge der geschäftlich genutzten Bankkonten der

Geschäftsjahre 2018 und 2019

  • betriebswirtschaftliche Auswertungen ab Januar 2019

  • Datev-Auswertungen 2019

  • Bilanz 2019

und auf Verlangen der Antragstellerin, auf deren Kosten, Fotokopien fertigen zu lassen.

Darüber hinaus hat die Antragsgegnerin der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über

 die im Geschäftsjahr 2019 zu Eigentum oder mittels Leasing oder Miete

erworbenen Kraftfahrzeuge

 die im Geschäftsjahr 2019 eingestellten Mitarbeiter unter Angabe des

Beschäftigungsbeginns und des monatlichen Bruttogehalts.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, § 81 FamFG.

Der Streitwert wird auf 30.000€ festgesetzt.

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