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127 Ls 32/19•Amtsgericht Mönchengladbach, 2020-05-07, 127 Ls 32/19
127 Ls 32/19Tribunale di primo grado7 mag 2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-07
Aktenzeichen: 127 Ls 32/19
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2020:0507.127LS32.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Jugendschöffengericht
Der Angeklagte ist des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen und der sexuellen Belästigung in zwei Fällen schuldig.
Der Angeklagte wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen. Dem Angeklagten werden die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen auferlegt.
Angewandte Vorschriften: §§ 176 Abs. 1, 184i Abs. 1, 53, 56 Abs. 2 StGB
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