5 C 587/02•Amtsgericht Mönchengladbach, 2003-02-25, 5 C 587/02
Amtsgericht Mönchengladbach, 2003-02-25, 5 C 587/02
5 C 587/02Tribunale di primo grado25 feb 2003
Regest
Die Kraftfahrzeugkaskoversicherung muss dem Versicherungsnehmer, der das beschädigte Fahrzeug nicht reparieren lässt, fiktive Reparatur-kosten nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes ersetzen, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
Testo completo
Amtsgericht Mönchengladbach — 5 C 587/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-25
Aktenzeichen: 5 C 587/02
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2003:0225.5C587.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Leitsätze
Die Kraftfahrzeugkaskoversicherung muss dem Versicherungsnehmer, der das beschädigte Fahrzeug nicht reparieren lässt, fiktive Reparatur-kosten nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes ersetzen, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 500 Euro abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.